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Satzung

Satzung des Vereins


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§ 1

Der Verein führt den Namen

Freunde und Förderer des Leichlinger Basketballs e. V.

und hat seinen Sitz in Leichlingen. Er verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung und Entwicklung des Basketballsports in Leichlingen und Umgebung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Basketballsport, insbesondere durch die Förderung des Basketballnachwuchses.

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Leichlinger Turnverein 1883 e. V., Oskar - Erbslöh Str. 24 b, 42799 Leichlingen, Steuer Nr.: 230/5722/0970 der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Förderung des Basketballnachwuchses zu verwenden hat.

§ 6

Mitglied im Verein kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit Abgabe einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist beitragspflichtig. Abweichungen sind nur möglich, wenn im letzten Quartal schriftlich der Eintritt zum 1. Januar des nächsten Geschäftsjahres erklärt wird. Sie endet durch Austritt oder mit der Auflösung des Vereins.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Erstattungen wegen Beendigung der Mitgliedschaft werden nicht vorgenommen.

§ 7

Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 8

Ordentliche Mitgliedersammlungen finden mindestens einmal jährlich - nach Beendigung der Meisterschaftssaison und vor Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen - statt.

Die ordentlichen Mitgliederversammlungen beschliessen insbesondere über

a) Genehmigung des Jahresberichts und Entlastung des Vorstandes
b) Wahl und Abberufung des Vorstandes
c) Verabschiedung des Haushalts.
d) Wahl der Kassenprüfer

Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder unter Mitteilung des Anlasses und seiner Begründung statt.
Die Mitgliedersammlung wird vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Einladungen sollen mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich erfolgen.
Zur Beschlussfassung bedarf es der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über Anträge auf Satzungsänderung kann nur abgestimmt werden, wenn sie der Einladung zur Mitgliederversammlung in vollem Wortlaut beigefügt waren. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Ein Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf ebenfalls einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über die Mitgliederversammlung und die dort gefassten Beschlüsse wird ein Protokoll erstellt, das vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet wird.

§ 9

Der Vorstand des Vereins besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, von denen einer der Schatzmeister ist. Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Verwaltung und Führung des täglichen Geschäfts ist Aufgabe des Vorsitzenden.
Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne von § 26 BGB, je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

§ 10

Der Verein finanziert sich aus den Beiträgen seiner Mitglieder und aus Spenden. Der Vorstand legt für die ordentliche Mitgliederversammlung einen Haushaltsplan vor, der durch die Mitgliederversammlung verabschiedet wird.

§ 11

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Leichlingen, den 09. Dezember 2002

Johannes Albanus, Günter H. Berg, Heimo Förster, Dr. Wolfgang Hilgert, Heinz Jakob, Harald Koropp, Herbert Löffler, Peter Post, Norbert Quandt, Dr. Michael Thalwitzer

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